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   BPatG, 05.10.2009 - 27 W (pat) 95/08   

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BPatG, 05.10.2009 - 27 W (pat) 95/08 (https://dejure.org/2009,26723)
BPatG, Entscheidung vom 05.10.2009 - 27 W (pat) 95/08 (https://dejure.org/2009,26723)
BPatG, Entscheidung vom 05. Oktober 2009 - 27 W (pat) 95/08 (https://dejure.org/2009,26723)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 05.10.2009 - 27 W (pat) 95/08
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stehen die vorgenannten Komponenten miteinander in einer Wechselbeziehung, wobei ein geringerer Grad einer Komponente durch den größeren Grad einer anderen Komponente ausgeglichen werden kann (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 [Rz. 16 f.] -Canon; MarkenR 1999, 236, 239 [Rz. 19] -Lloyd/Loints; BGH GRUR 1999, 241, 243 -Lions).

    bb) Entgegen der Ansicht der Widersprechenden kann der Widerspruchsmarke dabei allenfalls eine normale Kennzeichnungskraft zugebilligt werden, die sich daraus herleitet, dass sie mangels eines ersichtlichen die mit ihr gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen beschreibenden Sinngehalts von Haus aus geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen worden ist, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und damit diese Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH MarkenR 1999, 189, 194 [Rz. 49] -Chiemsee; MarkenR 1999, 236, 239 [Rz. 22] -Lloyd/Loints).

  • EuGH, 23.03.2006 - C-206/04

    Mülhens / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe

    Auszug aus BPatG, 05.10.2009 - 27 W (pat) 95/08
    In schriftbildlicher Hinsicht teilt der Senat dabei die Einschätzung der Markenstelle, dass die beiden Marken aufgrund ihres jeweiligen Gesamteindrucks, auf den nach ständiger Rechtsprechung unabhängig vom Prioritätsalter grundsätzlich abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 1998, 397, 390 Tz. 23 -Sabèl/Puma; GRUR 2005, 1043, 1044 [Rz. 28 f.] -Thomson Life; GRUR 2006, 413, 414 [Rn. 19] -SIR/Zirh; BGH GRUR 2000, 233 f. -Rausch/Elfi Rauch), deutliche Unterschiede in ihrer bildlichen Gestaltung aufweisen, weil die auffällige und in der Erinnerung des Publikums verbleibende Darstellung eines (Hoch-) Hauses in der Widerspruchsmarke in der angegriffenen Marke keinerlei Entsprechung hat.

    Da der Umstand, dass die gegenüberstehenden Marken beim visuellen, akustischen und semantischen Vergleich nur in einem dieser drei Aspekte eine Ähnlichkeit aufweisen, nur im Einzelfall, nicht aber zwingend für die Annahme der Verwechslungsgefahr ausreicht (vgl. EuGH GRUR 2006, 413, 414 [Rn. 21 f.] -SIR/Zirh; BGH GRUR 1959, 182, 185 -Quick; GRUR 1979, 853, 854 -LILA; GRUR 1990, 367, 368 -alpi/Alba Moda; GRUR 1992, 110, 112 -dipa/dib; GRUR 1992, 550, 551 acpharma; GRUR 1999, 241, 243 -Lions), liegt vorliegend wegen der allenfalls geringfügigen klanglichen Ähnlichkeit der beiden Zeichen und in Ermangelung irgendwelcher Anhaltspunkte für eine Markenähnlichkeit in Form des gedanklichen Inverbindungbringens i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 zweiter Halbsatz MarkenG insgesamt allenfalls ein am untersten Rand anzusiedelnder Grad an Markenähnlichkeit vor, der selbst im Falle identisch beanspruchten Waren und Dienstleistungen eine Verwechslungsgefahr nicht zu begründen vermag (vgl. Schwarz, MarkenR 2008, 237, 248).

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 05.10.2009 - 27 W (pat) 95/08
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stehen die vorgenannten Komponenten miteinander in einer Wechselbeziehung, wobei ein geringerer Grad einer Komponente durch den größeren Grad einer anderen Komponente ausgeglichen werden kann (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 [Rz. 16 f.] -Canon; MarkenR 1999, 236, 239 [Rz. 19] -Lloyd/Loints; BGH GRUR 1999, 241, 243 -Lions).

    Da der Umstand, dass die gegenüberstehenden Marken beim visuellen, akustischen und semantischen Vergleich nur in einem dieser drei Aspekte eine Ähnlichkeit aufweisen, nur im Einzelfall, nicht aber zwingend für die Annahme der Verwechslungsgefahr ausreicht (vgl. EuGH GRUR 2006, 413, 414 [Rn. 21 f.] -SIR/Zirh; BGH GRUR 1959, 182, 185 -Quick; GRUR 1979, 853, 854 -LILA; GRUR 1990, 367, 368 -alpi/Alba Moda; GRUR 1992, 110, 112 -dipa/dib; GRUR 1992, 550, 551 acpharma; GRUR 1999, 241, 243 -Lions), liegt vorliegend wegen der allenfalls geringfügigen klanglichen Ähnlichkeit der beiden Zeichen und in Ermangelung irgendwelcher Anhaltspunkte für eine Markenähnlichkeit in Form des gedanklichen Inverbindungbringens i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 zweiter Halbsatz MarkenG insgesamt allenfalls ein am untersten Rand anzusiedelnder Grad an Markenähnlichkeit vor, der selbst im Falle identisch beanspruchten Waren und Dienstleistungen eine Verwechslungsgefahr nicht zu begründen vermag (vgl. Schwarz, MarkenR 2008, 237, 248).

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 05.10.2009 - 27 W (pat) 95/08
    Entgegen der Ansicht der Widersprechenden wird der durch die Widerspruchsmarke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise bei ihrer visuellen Wahrnehmung hervorgerufene Gesamteindruck auch nicht allein durch ihren Wortbestandteil "wodis" dominiert (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, 1044 [Rz. 30] -THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 859, 860 f. [Rz. 18] -Malteserkreuz) oder geprägt (vgl. BGH GRUR 2006, 60 Tz. 17 -coccodrillo).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 05.10.2009 - 27 W (pat) 95/08
    bb) Entgegen der Ansicht der Widersprechenden kann der Widerspruchsmarke dabei allenfalls eine normale Kennzeichnungskraft zugebilligt werden, die sich daraus herleitet, dass sie mangels eines ersichtlichen die mit ihr gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen beschreibenden Sinngehalts von Haus aus geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen worden ist, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und damit diese Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH MarkenR 1999, 189, 194 [Rz. 49] -Chiemsee; MarkenR 1999, 236, 239 [Rz. 22] -Lloyd/Loints).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 05.10.2009 - 27 W (pat) 95/08
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stehen die vorgenannten Komponenten miteinander in einer Wechselbeziehung, wobei ein geringerer Grad einer Komponente durch den größeren Grad einer anderen Komponente ausgeglichen werden kann (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 [Rz. 16 f.] -Canon; MarkenR 1999, 236, 239 [Rz. 19] -Lloyd/Loints; BGH GRUR 1999, 241, 243 -Lions).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus BPatG, 05.10.2009 - 27 W (pat) 95/08
    Der Schutz der älteren Marke ist dabei aber auf die Fälle zu beschränken, in denen die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der älteren Marke, insbesondere ihre Hauptfunktion zur Gewährleistung der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, 57 f. [Rz. 51] -Arsenal Football Club plc; GRUR 2005, 153, 155 [Rz. 59] Anheuser-Busch/Budvar; GRUR 2007, 318, 319 [Rz. 21] -Adam Opel/Autec).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 05.10.2009 - 27 W (pat) 95/08
    Entgegen der Ansicht der Widersprechenden wird der durch die Widerspruchsmarke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise bei ihrer visuellen Wahrnehmung hervorgerufene Gesamteindruck auch nicht allein durch ihren Wortbestandteil "wodis" dominiert (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, 1044 [Rz. 30] -THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 859, 860 f. [Rz. 18] -Malteserkreuz) oder geprägt (vgl. BGH GRUR 2006, 60 Tz. 17 -coccodrillo).
  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

    Auszug aus BPatG, 05.10.2009 - 27 W (pat) 95/08
    Der Schutz der älteren Marke ist dabei aber auf die Fälle zu beschränken, in denen die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der älteren Marke, insbesondere ihre Hauptfunktion zur Gewährleistung der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, 57 f. [Rz. 51] -Arsenal Football Club plc; GRUR 2005, 153, 155 [Rz. 59] Anheuser-Busch/Budvar; GRUR 2007, 318, 319 [Rz. 21] -Adam Opel/Autec).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 05.10.2009 - 27 W (pat) 95/08
    aa) Die gegenüberstehenden Marken weisen nur einen geringen Grad an Ähnlichkeit auf, weil ihre Übereinstimmungen in der Erinnerung von nicht nur unmaßgeblichen Teilen der durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Abnehmer (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2), an welche sich die jeweils beanspruchten Waren oder Dienstleistungen richten, die daneben vorhandenen Unterschiede nach dem Gewicht, das ihnen in der jeweiligen Marke zukommt, nicht so stark überwiegen, dass die betreffenden Verkehrskreise die Zeichen nicht mehr hinreichend auseinander halten können (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl. 2006, § 9 Rn. 118 m. w. N. [Fn. 311]).
  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 293/00

    "Kellogg's/Kelly's"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke

  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 102/88

    "alpi/Alba Moda"; Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • BGH, 14.11.1991 - I ZR 24/90

    Verwechslungsgefahr bei Branchen-und Warenidentität - "dib"

  • BGH, 12.03.1992 - I ZR 110/90

    Verwechselungsgefahr bei Branchenidentität - "ac-pharma"

  • BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57

    Sinngehalt eines Zeichens und Verwechslungsgefahr

  • BGH, 25.05.1979 - I ZR 132/77

    HLA

  • EuG, 23.05.2007 - T-342/05

    Henkel / OHMI - SERCA (COR) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

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